KI in Prüfungen: Was erlaubt ist und wie man es dokumentiert

Seit ChatGPT und vergleichbare Werkzeuge Alltag sind, herrscht in Schulen viel Unsicherheit. Klar ist: Schulrecht ist Ländersache, maßgeblich sind die Schul- und Prüfungsordnungen des jeweiligen Landes. Eine länderübergreifende Orientierung gibt seit Oktober 2024 die Handlungsempfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK), die einen kritisch-konstruktiven Umgang statt pauschaler Verbote empfiehlt.

Was in Prüfungen gilt

In klassischen Prüfungen wie Klausuren und Abitur ist KI in der Regel nicht erlaubt; unerlaubte Nutzung gilt als Täuschung. Bei längerfristigen, projektartigen Leistungen (etwa Facharbeit oder Präsentationsleistung) kann KI dagegen zulässig sein – dann aber mit Kennzeichnung: Offenzulegen ist, welche Werkzeuge und teils welche Eingaben genutzt wurden.

Worauf es ankommt

Drei Grundsätze ziehen sich durch fast alle Regelungen: Transparenz, erkennbare Eigenleistung und Datenschutz (keine personenbezogenen Daten in öffentliche Tools). Dazu kommt das Urheberrecht: Quellen prüfen, Zitierregeln einhalten.

Faustregel: KI darf beim Denken helfen, aber nicht das Denken ersetzen. Wer KI nutzt, sollte jederzeit erklären können, wie ein Ergebnis zustande kam.

Die verbindlichen Regeln stehen in der Prüfungsordnung deines Bundeslandes und in den Vorgaben deiner Schule – im Zweifel dort nachsehen oder bei der Lehrkraft nachfragen.

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