Thema

KI in der Schule

Was bei Prüfungen erlaubt ist, wie man den Einsatz dokumentiert – und worauf Schülerinnen, Eltern und Lehrkräfte achten sollten.

Seit ChatGPT & Co. fester Bestandteil des Alltags sind, herrscht in Schulen viel Unsicherheit. Klar ist: Schulrecht ist Ländersache, und maßgeblich sind immer die Schul- und Prüfungsordnungen des jeweiligen Bundeslandes. Eine länderübergreifende Orientierung gibt seit Oktober 2024 die Handlungsempfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK), die einen „kritisch-konstruktiven“ Umgang mit KI empfiehlt – statt pauschaler Verbote.

Was gilt in Prüfungen?

Hier kommt es entscheidend auf die Art der Leistung an:

Klausuren & Abitur

In klassischen Prüfungssituationen ist KI in der Regel nicht erlaubt. Eine unerlaubte Nutzung gilt als Täuschung und kann zur Abwertung bis zur Bewertung mit null Punkten führen.

Facharbeit & Präsentationsleistung

Bei längerfristigen, projektartigen Leistungen ist KI je nach Vorgabe zulässig – aber mit Kennzeichnung. Offenzulegen ist, welche Werkzeuge (teils auch welche Eingaben) genutzt wurden.

Worauf es ankommt

Drei Grundsätze ziehen sich durch fast alle Regelungen: Transparenz (offenlegen, was mit KI entstanden ist), Eigenleistung (der eigene Anteil muss klar erkennbar bleiben und verantwortet werden) und Datenschutz (keine personenbezogenen Daten in öffentliche KI-Tools eingeben). Dazu kommt das Urheberrecht: Quellen prüfen und Zitierregeln einhalten.

Faustregel: KI darf beim Denken helfen – aber nicht das Denken ersetzen. Wer KI nutzt, sollte jederzeit erklären können, wie ein Ergebnis zustande kam.

Wohin sich die Prüfungskultur entwickelt

Die KMK rät den Ländern, ihre Prüfungsformate weiterzuentwickeln und auch KI-bezogene Kompetenzen einzubeziehen. Fachleute erwarten unter anderem eine Renaissance der mündlichen Prüfung – weil sich dort am ehesten zeigt, was wirklich verstanden wurde. Für Mathematik heißt das: Das eigene Verständnis bleibt der Kern, KI kann es unterstützen, aber nicht ersetzen.

Wichtig: Die verbindlichen Regeln stehen in der Prüfungsordnung deines Bundeslandes und in den Vorgaben deiner Schule. Im Zweifel immer dort nachsehen oder bei der Lehrkraft nachfragen.
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