Thema
KI in der Schule
Was bei Prüfungen erlaubt ist, wie man den Einsatz dokumentiert – und worauf Schülerinnen, Eltern und Lehrkräfte achten sollten.
Seit ChatGPT & Co. fester Bestandteil des Alltags sind, herrscht in Schulen viel Unsicherheit. Klar ist: Schulrecht ist Ländersache, und maßgeblich sind immer die Schul- und Prüfungsordnungen des jeweiligen Bundeslandes. Eine länderübergreifende Orientierung gibt seit Oktober 2024 die Handlungsempfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK), die einen „kritisch-konstruktiven“ Umgang mit KI empfiehlt – statt pauschaler Verbote.
Was gilt in Prüfungen?
Hier kommt es entscheidend auf die Art der Leistung an:
Klausuren & Abitur
In klassischen Prüfungssituationen ist KI in der Regel nicht erlaubt. Eine unerlaubte Nutzung gilt als Täuschung und kann zur Abwertung bis zur Bewertung mit null Punkten führen.
Facharbeit & Präsentationsleistung
Bei längerfristigen, projektartigen Leistungen ist KI je nach Vorgabe zulässig – aber mit Kennzeichnung. Offenzulegen ist, welche Werkzeuge (teils auch welche Eingaben) genutzt wurden.
Worauf es ankommt
Drei Grundsätze ziehen sich durch fast alle Regelungen: Transparenz (offenlegen, was mit KI entstanden ist), Eigenleistung (der eigene Anteil muss klar erkennbar bleiben und verantwortet werden) und Datenschutz (keine personenbezogenen Daten in öffentliche KI-Tools eingeben). Dazu kommt das Urheberrecht: Quellen prüfen und Zitierregeln einhalten.
Wohin sich die Prüfungskultur entwickelt
Die KMK rät den Ländern, ihre Prüfungsformate weiterzuentwickeln und auch KI-bezogene Kompetenzen einzubeziehen. Fachleute erwarten unter anderem eine Renaissance der mündlichen Prüfung – weil sich dort am ehesten zeigt, was wirklich verstanden wurde. Für Mathematik heißt das: Das eigene Verständnis bleibt der Kern, KI kann es unterstützen, aber nicht ersetzen.